Österreich
StraßengüterverkehrFür Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t gilt auf Autobahnen und Schnellstraßen die kilometerabhängige GO-Maut.
Das bundesweite Wochenendfahrverbot gilt grundsätzlich von Samstag 15:00 Uhr bis Sonntag 22:00 Uhr sowie an Feiertagen von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr für die erfassten schweren Fahrzeuge und Kombinationen.
Vom 1. November bis 15. April benötigen Fahrzeuge über 3,5 t Winterreifen auf mindestens einer Antriebsachse und müssen Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitführen.
Regionale, nächtliche und alpine Transitbeschränkungen können strenger sein. Prüfen Sie daher vor Abfahrt die genaue Strecke.
